Weiterbildung Pflegeassistentin (LG 1/ LG 2; 190 Std.) in Remscheid
Seit dem Jahre 2006 dürfen die ambulanten Pflegedienste einfache Leistungen der Behandlungspflege (LG 1-/ LG 2- Leistungen) auch durch Pflegehilfskräfte erbringen lassen und abrechnen. Voraussetzung hierfür ist eine einjährige pflegerische Berufspraxis sowie die Teilnahme an einer mind. 190 Std. umfassenden Weiterbildung (Grundlage: Rahmenvereinbarung der Krankenkassen mit dem LfK NRW bzw. mit dem bpa).
Dieser Kurs erfüllt die Anforderungen der Kostenträger; er ist aber auch interessant für andere Mitarbeiter/-innen, die mehr pflegerisches Wissen und Können erwerben wollen. Seit 2006 konnten in meinen Kursen schon mehr als 700 zufriedene Teilnehmer/-innen ihr Wissen erweitern.
Sie arbeiten erfolgreich in Pflegediensten, Demenz- WGs und Seniorenheimen.
Die Kurse finden zweimal jährlich berufsbegleitend statt (Di/ Do 16.00-20.00 Uhr).
Hier finden Sie Informationen zum nächsten Kurs. >Kursflyer herunterladen
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