Berufspädagogische Fortbildungen für Praxisanleiter/-innen
Mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes im Jahr 2020 gelten neue Anforderungen für die Praxisanleiter/-innen. Sie müssen jährlich 24 Unterrichtsstunden berufspädagogische Fortbildung nachweisen.
Davonn müssen mindestens zwei Tage in Präsenz absolviert werden (Erlass der Landesregierung NRW). Mit der Teilnahme an meiner dreiteiligen Veranstaltungsreihe erfüllen Sie diese Anforderung. Wählen Sie Ihre Wunschtermine aus und treffen Sie Ihre ehemaligen Kurskolleginnen wieder!
Hier finden Sie die Termine und Themen für 2025